15. Februar 2010 von Nick Lüthi
Es sind unwürdige Szenen, die sich da abspielen. Ein gehässiges Hin und Her per Medienmitteilung. Angefangen hatte es am letzten Dienstag. Fünf Schweizer Privatradios gaben bekannt, ihr Programm ab September zusätzlich auch mit der digitalen HD-Radio-Technologie zu verbreiten. Der Laie nimmt das höchstens schulterzuckend zur Kenntnis und und wartet ab, was denn da im Herbst genau kommt. Bei der SRG und Schweizer Radio DRS löste die Meldung umgehend grosse Nervosität aus. Denn die beiden Buchstaben HD verheissen nichts Gutes. Sie stehen, so sieht es zumindest das öffentliche Radio, für eine gefährliche Konkurrenz zu drei anderen Grossbuchstaben: DAB. Das Kürzel steht für jene Digitalradiotechnologie, in die die SRG seit 1999 viele Millionen Franken an Gebührengeldern investiert hat. Bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Radio reimt sich in der Schweiz weiterhin auf UKW. Doch der Durchbruch stehe jetzt endlich bevor, zeigt sich die SRG überzeugt. Wenn aber nun die Privatradios ihr eigenes Digitalsüppchen kochten, dann sei der Konsument vollends verwirrt. Mit ungewohnter Schärfe und Geschwindigkeit reagierten SRG und Radio DRS auf die HD-Ankündigung der Privaten. Eine zweite Technologie neben DAB werde «letztlich das Medium Radio als Ganzes schwächen». Und es dauerte nicht lange, bis sich auch die HD-Fraktion erneut zu Wort meldete. Sie zeigte sich «entrüstet über die Aussagen, mit welchen die SRG das nach wie vor erfolglose DAB lobt». Hier bahnt sich ein handfester Formatstreit an und ein Schwarzer-Peter-Spiel zugleich um die Radiozukunft.
Die harsche Reaktion der SRG überrascht insofern, als dass sie damit rechnen musste, dass sich die Privatradios einen eigenen Weg in ihre digitale Zukunft suchen werden, zumal der Bundesrat Ende 2009 grünes Licht gegeben hat für eine Alternative zum bislang dominierenden Digitalradiostandard DAB, der lange Jahre den Programmen der SRG vorbehalten war. Gleichzeitig ist die Irritation ob der angekündigten Konkurrenz verständlich. Denn selbst wenn die Privatradios gute Gründe anführen können, weshalb sie auf den HD-Standard setzen – etwa die geringeren Kosten oder die Ausstrahlung der neuen digitalen Programme über die gleiche, dem Publikum bereits bekannte Frequenz – entscheiden am Ende die Radiohörer mit ihrem Portemonnaie. Niemand wird zwei verschiedene Geräte kaufen, eines für den Empfang der nationalen Programme und ein anderes für die Lokalradios, nur weil sich SRG und ein paar Privatradios nicht auf eine einheitliche Technologie einigen können.
Die Digitalisierung der Radioübertragung steht seit jeher unter einem schlechten Stern. Hauptgrund für die anhaltende Misere ist die nahezu unkaputtbare Ultrakurzwelle, die schweizweit weiterhin aus 20 Millionen Radiogeräten schallt. Und solange das gute alte Küchenradio zwei, drei Programme störungsfrei zu übertragen imstande ist, gibt es keinen Grund, etwas Neues anzuschaffen, das nur das Gleiche oder sogar weniger bieten kann.
11. Februar 2010 von Bettina Büsser
Einmal mehr – man erinnert sich vielleicht noch an das Pseudo-Terroristen-Plakat – hat die “Weltwoche” bei der Titelbild-Gestaltung ihrer Kreativität freien Lauf gelassen: Merkel peitscht und reitet unseren Merz, im Hintergrund dräut Schäuble mit dem Panzer. Und unter allem steht, nebst der Überschrift “Schweiz ohne Rückgrat”, die bange Frage: “Wer steht noch hinter dem Land?”

Wir fragen uns jedoch nicht, wer noch hinter unserem Land steht, sondern, woran uns dieses Titelbild erinnert. Nein, nicht an irgendwelche 30er-Jahre-Geschichten, sondern ganz einfach an Titelblätter der deutschen Zeitschrift “Titanic“. Und diese ist ja nach eigenem Bekunden “das endgültige Satiremagazin”. Zieht man nun daraus einen Parellelschluss - gleiche Titelbildstrategie, gleiche Inhaltsstrategie – wird die “Weltwoche” so lustig wie noch nie.
2. Februar 2010 von Bettina Büsser
Seltsam: Im Fall der geklauten Bankdaten-CD, die Deutschland jetzt wohl kaufen will, ist in Schweizer Medien und Kommentaren mehrheitlich von “Steuersündern” die Rede, deren Daten sich auf der CD befinden könnten. Nicht “Steuerhinterzieher”, nicht “Steuerbetrüger”, nein, nur “Steuersünder”. Manifestiert sich in dieser soften Bezeichnung etwa ein unterschwelliger Heimatschutz (bzw. Bankgeheimnisschutz)? Denn Sünden, wissen wir im christlichen Abendland, können vergeben werden. Betrug ist eine andere Sache.
21. Januar 2010 von Nick Lüthi
Heute bezahlt in der Schweiz Radio- und Fernsehgebühren, wer über ein Empfangsgerät verfügt. Das soll sich ändern. In einem Bericht zuhanden des Parlaments schlägt der Bundesrat eine allgemeine, geräteunabhängige Gebührenpflicht vor. Wenn alle zahlen, würde auch das kostspielige Aufspüren von Schwarzsehern obsolet und dank dem eingesparten Geld liesse sich der Gebührenbetrag senken. Aus Kreisen der notorischen SRG- und Billag-Gegner erschallte trotz den Aussichten auf tiefere Gebühren empörter Widerspruch: «Selbst wenn Sie auf der Alp oben wohnen, weder einen Fernseher, Laptop noch ein Smartphone haben, müssen Sie bezahlen», lässt sich eine Exponentin der Kampagne «Bye Bye Billag» auf blick.ch zitieren. Fragt sich, wie viele Menschen tatsächlich kommunikativ totalisoliert auf Schweizer Alpen hausen. Ausserdem gibt es durchaus Gründe, die eine geräteunabhängige Gebührenpflicht sinnvoll erscheinen lassen – allerdings unter Voraussetzungen, die heute nur beschränkt erfüllt sind.
Auch wer die Programme von SRG und gebührenunterstützten Privatsendern nicht berücksichtige, profitiere von deren «Leistungen für die Demokratie», schreibt der Bundesrat. Überhaupt habe sich der Charakter der RTV-Gebühren gewandelt «von einem Entgelt der Einzelnen für individuell in Anspruch genommene Leistungen zur Finanzierung einer öffentlichen Aufgabe (..) deren Erfüllung im Interesse der Allgemeinheit ist und auch denjenigen zugute kommt, die keine Radio- und Fernsehprogramme konsumieren.» So plausibel die Begründung für die allgemeine Gebührenpflicht auf den ersten Blick erscheinen mag, so unklar bleiben die beschriebenen «Leistungen für die Demokratie». Der Leistungsauftrag, der die Programme von SRG und Privaten zu einem «Service Public» verpflichtet, ist das eine, die gesendete Realität das andere. Insbesondere bei den privaten Veranstaltern, die mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz verstärkt am Gebührentropf hängen, wäre es doch übertrieben zu behaupten, sie täten sich mit «Leistungen für die Demokratie» hervor.
19. Januar 2010 von Bettina Büsser
Die Pressefreiheit muss gewährleistet sein, JournalistInnen dürfen bei ihrer Arbeit nicht behindert werden – das sind eiserne Gesetze, die überall und immer gelten müssen. Oder doch nicht? Ini der aktuellen Situation in Haiti könnten leise Zweifel daran aufkommen. Etwa wenn man Bilder sieht, welche eine eben geborgene Überlebende zeigen – umlagert von FotografInnen und Kameraleuten. Oder wenn der “Tages-Anzeiger”-Korrespondent aus Haiti berichtet, er schlafe im Garten eines Hotels auf einer Matratze, verpflegen könne man sich, weil auf der Strasse wieder Lebensmittel verkauft und auch manche Restaurants wieder eröffnet würden. Oder wenn DRS1 in den Nachrichten mit einem deutschen Journalisten in Port-au-Prince telefoniert, der von seiner Fahrt durch die Stadt erzählt: Man komme nur ganz, ganz langsam voran, der Trümmer wegen, und weil es so viel Verkehr habe – was die Versorgung der Überlebenden mit Wasser, Nahrung und medizinischer Hilfe erschwere.
Da stellen sich unangenehme Fragen: Werden die Strassen nicht noch viel mehr verstopft, weil die Scharen von JournalistInnen, die jetzt nach Haiti gekommen sind, durch die Stadt fahren? Behindern die vielen Kameraleute und FotografInnen nicht die Rettungstrupps? Wäre es nicht besser, die Matratze im Hotelgarten und die Nahrung in den wieder eröffneten Restaurants würden den Erdbebenopfern zur Verfügung stehen? Und was geschieht mit einer kaputten Infrastruktur, wenn sie zusätzlich noch von HelferInnen und JournalistInnen beansprucht wird, die dafür auch gut (zum Beispiel in Dollars) bezahlen können?
Auch wenn die JournalistInnen in Haiti unter sehr, sehr harten Bedingungen gute Arbeit leisten: Vielleicht muss man sich überlegen, wie viele Medienleute in solchen Situationen sinnvollerweise vor Ort sein sollten.
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