6. November 2009 von Nick Lüthi

Radio Energy: Entscheidet am Ende das Gericht?

Die Belegschaft von Radio Energy feiert, als hätte sie die neue Konzession für einen UKW-Sendeplatz bereits im Sack. Heute Morgen hat der Zürcher Lokalsender und sein Mutterhaus Ringier bekannt gegeben, dass sie sich mit Giuseppe Scaglione einigen konnten, dessen Konzession für das geplante Radio Monte Carlo RMC für einen unbekannten Geldbetrag zu übernehmen. Doch damit ist es nicht getan. Um den UKW-Sendebetrieb auch ab dem 1. Januar 2010 aufrechtzuerhalten, braucht Energy die Zustimmung des zuständigen Departements. Der Segen des UVEK ist weder eine Formalie noch ein Automatismus, wie die Ringier-Medienmitteilung und die bisherige (Jubel)-Berichterstattung den Eindruck erwecken konnten. Und selbst ein positiver Entscheid aus dem Departement Leuenberger braucht nicht zwingend das letzte Wort zu sein. Am Ende entscheidet möglicherweise wiederum das Bundesverwaltungsgericht.

«Da kann noch das eine oder andere rauskommen»

Vorerst geschieht einmal gar nichts. Bis Ende November haben betroffene Kreise Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Konzessionsübertragung zuhanden des Bundesamts für Kommunikation Bakom vernehmen zu lassen. Dass dabei auch kritische Stimmen laut werden, insbesondere aus dem Kreis der Konkurrenzsender, damit darf gerechnet werden.
Diese Stellungnahmen berücksichtigt das zuständige Departement bei seinem Entscheid für oder gegen die Konzessionsübertragung. «Es kann gut sein, dass da das eine oder andere rauskommt, das uns heute noch nicht bekannt ist», sagt Matthias Ramsauer, Bakom-Vizedirektor. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die formellen Bedingungen für den Übergang der UKW-Konzession von Scagliones RMC auf Energy erfüllt seien. Schliesslich hat der Sender zugesichert, die Bedingungen der RMC-Konzession vollumfänglich zu erfüllen. Damit hat das Ringier-Radio die erste wichtige Hürde auf dem Weg zur begehrten UKW-Konzession genommen. Bakom-Vize Ramsauer lässt aber zum heutigen Zeitpunkt offen, wie die Chancen für den Zuschlag der Sendelizenz stehen, und sagt nur soviel: «Mit einem Entscheid ist im Dezember zu rechnen.»

Kommt es zum Déjà-vu?

Wie das UVEK auch immer entscheiden wird, der Zuschlag oder die Verweigerung der Konzession kann vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Bei einem negativen Entscheid wird Energy mit Sicherheit von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, aber auch vonseiten der Konkurrenz ist mit einem Gang vor Gericht zu rechnen, wenn der totgeglaubte Mitbewerber dank dem Konzessionsdeal auf Sendung bleiben wird.
Damit würde am Ende erneut jene Instanz über Sein oder Nichtsein von Radio Energy entscheiden, die bereits einmal den Sender (vorübergehend) ins Unglück gestürzt hatte, als sie ihm die Konzession verweigert hatte.

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