Frage des Tages
Seltsam: Im Fall der geklauten Bankdaten-CD, die Deutschland jetzt wohl kaufen will, ist in Schweizer Medien und Kommentaren mehrheitlich von “Steuersündern” die Rede, deren Daten sich auf der CD befinden könnten. Nicht “Steuerhinterzieher”, nicht “Steuerbetrüger”, nein, nur “Steuersünder”. Manifestiert sich in dieser soften Bezeichnung etwa ein unterschwelliger Heimatschutz (bzw. Bankgeheimnisschutz)? Denn Sünden, wissen wir im christlichen Abendland, können vergeben werden. Betrug ist eine andere Sache.
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gute beobachtung. ich glaube allerdings nicht, dass dahinter heimatschutz steckt. ich brauchte selber auch das wort steuersünder, weil das beide optionen offen lässt: daten von hinterziehern und betrügern. und diese unterscheidung ist uns ja mit der muttermilch eingeflösst worden in diesem land.
«Steuersünder» ist bereits unpassend oder ist jeder ausländische Kunde einer Schweizer Bank ein solcher?
An Martin: Dass alle ausländischen Bank-KunInnen derlei schlimme Dinge tun, würde ich nie im Leben zu behaupten gewagt haben. Deshalb schrieb ich ja auch “von “Steuersündern” die Rede, deren Daten sich auf der CD befinden KÖNNTEN”. Und auf der CD KÖNNTEN sich eben auch Daten von “Steuerhinterziehern” oder “Steuerbetrügern” befinden. Wenn nicht die hiesige Sprachregelung anders wäre.
Neutral wäre doch schlicht «Bankenkunden», deren Daten auf Abwege geraten sind … erstaunlicherweise wird kaum thematisiert, inwiefern Banken Verantwortung für die Daten ihrer Kunden tragen. Vermutlich ist allen klar, dass Bankgeheimnis schon immer die richtige Bezeichnung war und Bankkundengeheimnis purer Euphemismus.
(Gegenbeispiele willkommen … es müsste ja eigentlich auch Banken geben, die ihre Kunden schützen und nicht bloss sich selbst!)