15. Februar 2010 von Nick Lüthi

Presserat: «Blick» verletzt Privatsphäre

Wir haben es im letzten Sommer vorausgesagt, nun ist es soweit. Mit seiner Artikelserie zu einer Gemeindeangestellten, die sich in ihrer Freizeit in Sado-Maso-Posen ablichten liess, hat der «Blick» gegen Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen und damit die Privatsphäre der betroffenen Frau verletzt. Zu diesem Schluss kommt der Presserat. Das Selbstkontrollorgan hat am 7. Januar die Beschwerde einer Privatperson gegen die identifizierende Berichterstattung der Boulevardzeitung gutgeheissen.

  1. Martin sagt:

    Merci für den Hinweis – auf der «Presserat»-Website werden die Stellungnahmen für 2010 noch nicht aufgeführt, man findet sie lediglich über die Suchfunktion.

    Bemerkenswert finde ich, dass die Direktbetroffene nicht mit einer Beschwerde an den Presserat gelangt ist. Ich schliesse daraus, dass auch auf ein zivilrechtliches Vorgehen verzichtet wurde.

  2. [...] Presserat hat in seiner unaufgeregten Art einmal mehr und zurecht den Boulemisten vom «Blick» die Zähne gezeigt.  Die aktuelle Rüge dürfte Ringier noch teuer zu stehen kommen, falls die Entschädigung an die [...]

  3. Martin sagt:

    Nebenbei: Wie bist Du eigentlich vorzeitig an die Stellungnahme gelangt?

  4. Klartext sagt:

    @martin man hat halt seine Quellen…

  5. Mathilde sagt:

    Kann mir jemand erklären, weshalb der Name des Beschwerdeführers im Presseratartikel nicht veröffentlicht wird?

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