17. August 2010 von Nick Lüthi

Gesetz gegen das Versagen

Ein Lehrstück in Verlegerlogik: Weil wir es nicht gepackt haben mit dem Internet, soll uns nun der Staat helfen. So argumentiert heute in der NZZ der Schaffhauser Norbert Neininger. Ein Leistungsschutzrecht müsse deshalb her, fordert der Kleinverleger. Das Wiederveröffentlichen von Auszügen aus Zeitungsartikeln im Internet würde damit entschädigungspflichtig. Neininger zielt an erster Linie auf Google, das für seinen Nachrichtenaggregator Google News Titel und Leads von Artikeln zusammenträgt und thematisch gruppiert bereitstellt. Dafür soll der Internetriese nun bezahlen, finden Verleger in Deutschland und der Schweiz. Das Zauberwort heisst: Leistungsschutzrecht.

Während es in Deutschland dieses verwandte Schutzrecht bis in den Koalitionsvertrag geschafft hat, hält der Bundesrat von einer solchen Extrawurst für Verlger nicht viel: «Ein Leistungsschutzrecht würde (.) einzig eine zusätzliche Schicht von Rechten schaffen, ohne dass dafür ein Bedürfnis ausgewiesen ist», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Kurt Fluri (FDP, SO).

Neben der «zusätzlichen Schicht von Rechten» würde vor allem ein bürokratisches Monster geschaffen. Man stelle sich vor, welchen Aufwand es bedeutete, das Internet nach Auszügen aus Presseartikeln abzuklopfen, dann abzuklären, ob diese nun entschädigungspflichtig oder durch das Zitierrecht geschützt sind und schliesslich ein Inkasso zu betreiben, damit die Verleger zu ihrem ersehnten Geld kommen.

So weit darf es nicht kommen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb Zeitungsverlage ein solches Privileg geniessen sollten. Wem Google nicht passt  (und wer es sich leisten kann, auf den Traffic zu verzichten, den einem die Suchmaschine beschert), kann im Handumdrehen dafür sorgen, dass seine Inhalte von Google nicht mehr erfasst und in den Index aufgenommen werden. Eine rechtliche Sonderstellung der Verlage zu schaffen wäre auch deshalb unsinnig, weil es zahlreiche andere Akteure gibt, die für sich genau so ein Leistungsschutzrecht beanspruchen könnten, um dann ihrerseits bei den Verlagen eine Entschädigung einzutreiben. Etwa Autoren,  Online-Publizisten, Blogger, bei denen Zeitungen bisweilen munter abschreiben. Womit sich die Schlange in den Schwanz beisst und das Ganze ad absurdum geführt wäre.

15. August 2010 von Klartext

Inhalt Nr. 4/2010

  • Editorial: Wikileaks und die Rolle der Medien
  • Urs Heller: Mit Ringiers Heftli auf Erfolgskurs
  • Buch: «Die Macht und die Ehrlichkeit» von Karl Lüönd
  • Le Matin: Die Kritikerin ist nun Chefredaktorin
  • Löschen! Digitale Archive wecken Begehrlichkeiten
  • Brief an… das Sommerloch
30. Juli 2010 von Nick Lüthi

Wenn Datenberge sich erheben

Das Monster hat es in sich: Bei aller Diskussion um den Erkenntniswert der Geheimpapiere aus dem Afghanistankrieg besteht kein Zweifel, dass hier Informationen in einem bisher nicht gekannten Ausmass zu diesem Brennpunkt der Weltpolitik publik geworden sind. Eine Excel-Tabelle mit 92’201 Zeilen haben die Redaktionen von New York Times, The Guardian und Spiegel vor rund einem Monat erhalten. Damit standen die Zeitungen und das Nachrichtenmagazin vor der Herausforderung, aus diesem Rohmaterial sinnvolle Aussagen zu gewinnen; sie haben das auf ganz unterschiedliche Weise angepackt. So verwendete der Spiegel alle seine Energie darauf, eine stimmige Titelgeschichte für das Heft zu machen, während die Online-Redaktion erst in der Woche vor der Veröffentlichung Zugang zu den brisanten Informationen erhielt. Entsprechend mager präsentiert sich die Ausbeute aus dem Datenberg auf Spiegel Online. Ganz anders der Guardian.

Das Blatt aus London hat sich in den letzten Jahren auf die Auswertung von grossen digitalen Datenbeständen spezialisiert. Ein Ansatz, der in der Fachwelt als Data Driven Journalism (Datenjournalismus) bekannt ist. Jetzt konnte der Guardian aus dem Vollen schöpfen. Mit mehreren interaktiven Grafiken zeigt die Website guardian.co.uk die in den Geheimpapieren dokumentierten Kriegshandlungen. Jedes einzelne Ereignis, wie Gefechte, Bombenexplosionen, Unfälle, inklusive Opferzahlen aufgeschlüsselt nach Soldaten und Zivilisten, hat die Redaktion auf einer Landkarte lokalisiert. Wer sich weiter in die Materie vertiefen will, dem bietet der Guardian die bearbeiteten Rohdaten an, wie sie die Zeitung als Grundlage für ihre Grafiken im Web nutzte. Solche Transparenz ist Programm im Datenjournalismus. Das Publikum soll zum einen nachvollziehen und überprüfen können, wie die Redaktion zu ihren Schlüssen kommt. Zum anderen will die Zeitung ihre Leser in die weitere Auswertung mit einbeziehen, nach dem Motto: Viele Augen sehen mehr. Ein Vorgehen, das die regelmässigen Besucher der Guardian-Website bereits kennen. Vor einem Jahr stellte die Zeitung die Spesenabrechnungen britischer Politiker ins Netz, 700’000 Seiten, die ein Gericht zuvor zur Veröffentlichung freigegeben hatte. Eine Redaktion alleine hätte höchstens stichprobenweise den Datenberg angraben können, mithilfe des Publikums dagegen liessen sich unzählige Ungereimtheiten und Absurditäten auf den Abrechnungen der Politiker finden.

Beim Datenjournalismus geht es keineswegs nur darum, geheime Quellen auszuwerten. Immense Bestände schlummern frei zugänglich bei Behörden, etwa statistischen Ämtern, die neu zusammengefügt erhellende Einsichten liefern können. Damit das gemeinsame Nadelsuchen im sprichwörtlichen Heuhaufen in die Gänge kommt, muss das Rohmaterial zuerst in eine Form gegossen werden, die es auch Laien ermöglicht zu forschen. Redaktionen können das aber nur leisten, wenn sie selbst über Fachleute verfügen, denen der Umgang mit Datenbergen vertraut ist. Noch gibt es wenige Medien, die diese Journalismus-Disziplin beherrschen.

19. Juli 2010 von Klartext

Tamedia hat Peko-Präsident missbräuchlich gekündigt

Nun steht es fest: Tamedia hat im Rahmen der Massenentlassung beim Tags-Anzeiger im Mai 2009 dem Präsidenten der Personalkommission missbräuchlich gekündigt. Eine entsprechende Klage des Journalisten Daniel Suter gegen seine frühere Arbeitgeberin ist vom Arbeitsgericht Zürich gutgeheissen worden, teilt die Mediengewerkschaft Comedia mit. Das Gericht hat Suter eine Entschädigung von drei Monatslöhnen zugesprochen. Mit dem Urteil, so Comedia weiter, werde eine drei Jahre alte Rechtsprechung des Bundesgerichts relativiert. Das Zürcher Arbeitsgericht komme mit diesem Urteil wieder zurück zum eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, das die Arbeitnehmervertreter während ihrer Amtsdauer unter besonderen Kündigungsschutz stelle.

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19. Juli 2010 von Daniel Goldstein

Jetzt schwurbeln sie wieder

Bis vor Kurzem hätte ich, nach einer Alternative zu den Nullerjahren gefragt, die Schwurbeljahre vorgeschlagen. Denn ein Blick in die Schweizer Mediendatenbank SMD bestätigt den Eindruck, das Wort «schwurbeln» samt Ableitungen wie Geschwurbel oder Schwurbelei habe mit der Jahrtausendwende seine Sternschnuppen­bahn angetreten. Wer neue Sternchen englischer als englisch «shooting stars» nennt, vergisst meistens, dass damit dem Verglühen geweihte Meteoriten gemeint sind.
Dem Schwurbeln am Wörterhimmel schien es tatsächlich so zu gehen: Bis 1999 eine Rarität, schoss es in den nächsten paar Jahren durch den zweistelligen Bereich der jährlichen Fundstellen, um dann allmählich abzuklingen. Doch wen das Wort geärgert hatte, der freute sich zu früh: Vergangenes Jahr erlebte es eine Renaissance, die anhält, mit 39 Nennungen allein in den ersten vier Monaten 2010. Noch sind wir ja im letzten Jahr des ersten Jahrzehnts – mag sein, dass wir «schwurbeln» beim letzten Aufglimmen vor dem Verlöschen sehen.
Dabei ist dieser Ausdruck für gehobenes Geschwätz, Geschwafel oder Schwadronieren gar nicht so übel, auch wenn er die Aufnahme in den Duden bisher nicht geschafft hat. Der kennt nur «schwurbelig, ugs. für schwindelig, verwirrt». Für das Verb, das diesen Zustand bewirkt, muss man schon auf die Brüder Grimm zurückgreifen, deren Wörterbuch «schwurbeln» durchaus enthält – nicht nur für heftiges Wirbeln eines Gewässers oder einer Menschenmenge, sondern auch als «dummes zeug durch einander reden».
Mit dem Schwurbeln (dem Wort, nicht der Sache) können wir leben – aber vielleicht ist wenigstens das Jahrzehnt des «Ungenügens» vorbei. «Unwillig erfahren diese modernen Herren Jedermann das Ungenügen an ihrem Leben», war neulich in einem deutschen Feuilleton zu lesen, und dort möge solches Schwurbeln bleiben. Gewöhnlich bedeutet Ungenügen, jemand genüge Anforderungen nicht, hier aber genügt etwas – das Leben – jemandem nicht, er oder sie empfindet darob Unzufriedenheit, Unbehagen. Das sollte genügen.


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Ausgabe: 4 | 2010 Die Themen:
  • Heller, der Heftlimacher
  • Service Zukunft mit SR DRS
  • Bilderstreit, nächste Runde