26. April 2010 von Nick Lüthi

Radiodirektor Rechsteiner: «Es sind schwerwiegende Vorwürfe»; Bild: SR DRS
Radiodirektor Iso Rechsteiner sieht sich von einer amtlich verordneten Programm-Analyse zu Unrecht kritisiert. Radio DRS, Medienwissenschaft und Bakom müssen sich für zukünftige Untersuchungen noch finden.
Die Aufregung hat sich in der Zwischenzeit etwas gelegt. Aber Radiodirektor Iso Rechsteiner spricht weiterhin von einem «Imageschaden», den die wissenschaftliche Analyse des Programms von DRS 1 angerichtet habe. Rechsteiner sieht das Programm zu Unrecht kritisiert: «Es sind schwerwiegende Vorwürfe, und die können wir so nicht auf uns sitzen lassen.» Der Radiodirektor stösst sich vor allem am Vorgehen der ForscherInnen, so zum Beispiel an ihrer Definition von Information: «Die verschiedensten Sorten von Wortbeiträgen erfasst die Studie in einer einzigen Kategorie.» Nun lasse sich aber eine Moderationsstrecke im Nachmittagsprogramm schlecht mit einem Nachrichtenbeitrag im «Echo der Zeit» vergleichen. In solchen methodischen Mängeln vermutet Rechsteiner den Grund, weshalb die Kritik am Programm von DRS 1 so hart ausgefallen ist.
Und in der Tat: Wer die Ergebnisse der Programm-Analyse liest, ohne sich im Detail mit der Forschungsanlage vertraut gemacht zu haben, gewinnt den Eindruck, hier werde schweres Geschütz aufgefahren. Der Sender betreibe «schwerwiegende Informationsunterlassung», indem häufig die Quellen der Nachrichten verschwiegen würden. Bei der Berichterstattung über Politik verlasse sich DRS 1 «in eklatanter Weise auf gouvernementale Informationsquellen», und schliesslich lasse die Ausgewogenheit zu wünschen übrig, da «in den meisten Fällen» nur eine Perspektive oder Meinung gezeigt werde. Vorwürfe, die man weder in den betroffenen Redaktionen noch an der Radiospitze auf sich sitzen lassen will.
Der Quellenstreit
«Man stelle sich vor, wie umständlich ein Nachrichtenbulletin klingen würde, wenn jedes Mal die Quelle genannt würde», gibt ein Radioredaktor zu bedenken. Anders als in der Zeitung, wo sich das Agenturkürzel elegant ans Textende setzen lasse, gebe es diese Möglichkeit beim Radio nicht. Wertvolle Sekunden würden draufgehen, wenn jedes Mal floskelhaft erwähnt werden müsste: «Wie Agence France Presse und die Deutsche Presseagentur übereinstimmend berichten, …». Das sieht auch Iso Rechsteiner so. Er geht zudem von einem mündigen Publikum aus, das selbst mitdenkt: «Während der Parlamentssession brauchen wir wahrlich nicht bei jedem Bericht aus dem Bundeshaus darauf hinzuweisen, woher dieser nun stammt.»
Praktisch und pragmatisch betrachtet, mag der langjährige Journalist und heutige Radiodirektor zwar recht haben. Geht es aber nach den Regeln der Kunst und den Maximen der Berufsethik, dann ist der Fall klar: Eine Quelle gehört in jedem Fall genannt. Das sieht auch der Medienwissenschaftler René Grossenbacher so, der im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) das Radioprogramm analysiert hat und an dessen Befunden man sich nun bei DRS reibt. «Wenn es diese Norm gibt, dann sollte man sich auch daran halten», findet Grossenbacher.
Für unberechtigt halten die Radioleute auch die Kritik am fehlenden Einbezug eines zweiten Blickwinkels. Diese Diagnose sei nur deshalb zustande gekommen, weil auch Wortbeiträge wie etwa die Anmoderation eines Musikstücks von der Studie miterfasst worden seien. «Es ist doch ziemlich praxisfern, an die Moderationsbeiträge dieselben Massstäbe anzulegen wie an eine Nachrichtensendung», findet ein Radioredaktor.
Methoden waren bekannt
Beim Bakom, das die wissenschaftliche Untersuchung der Radioprogramme in Auftrag gegeben hat, zeigt man sich einigermassen erstaunt ob dieser Kritik an den Forschungsmethoden. «Der SRG war genau bekannt, wie die Studien zustanden kommen, und sie konnte sich im Vorfeld auch dazu äussern», sagt Jost Aregger, Forschungsverantwortlicher im Bakom. Da aber keinerlei methodische Einwände gemacht worden seien, mute es nun etwas seltsam an, solche Kritik zu vernehmen. Offenbar gibt es Abstimmungsprobleme bei der SRG. Rechsteiner sagt denn auch, dass er die Thematik möglicherweise unterschätzt habe und den Informationsfluss in Zukunft verbessern wolle.
Bei aller Irritation ist man sich doch allenthalben einig, dass es im Kern um die Verbesserung der Programmqualität gehen sollte und wissenschaftliche Analysen dafür grundsätzlich als geeignetes und sinnvolles Instrument taugen. Auch Radiodirektor Rechsteiner pflichtet dem bei und will nun auch nicht weiter an den Methoden herummäkeln. Im Gegenteil: «Es gibt durchaus Punkte, bei denen wir nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse der Programm-Analyse handeln wollen.» Etwa bei der Migrationsthematik. Da zeige die Studie zu Recht auf, dass Radio DRS zu wenig mache. Bei der Berichterstattung aus den lateinischen Landesteilen, die in der Untersuchung auch bemängelt wurde, hat Radio DRS bereits gehandelt und entsprechende Sendungen geschaffen. «Wenn es Mängel gibt», so Rechsteiner, «dann wäre ich der Letzte, der sagt, dass man die nicht beheben soll.»
Dass es zu Friktionen und Missverständnissen gekommen ist, überrascht eigentlich nicht. Denn diese Form der Programmbegleitforschung ist neu und kam erst mit dem revidierten Radio- und Fernsehgesetz in die Gänge. Profitieren sollte am Ende das Publikum, indem es für seine Gebührengelder ein hochstehendes Programm geboten erhält. Von allen Seiten wird denn auch eine grosse Offenheit signalisiert, was die künftige Zusammenarbeit angeht. Radiodirektor Rechsteiner sieht auf keiner Seite bösen Willen: «Aber wir müssen uns noch finden.»
Näher am Programm forschen
Finden müssen sich die Vertreter von Radio DRS, Bakom und Forschung auch in Sachen Forschungsmethoden, wie die Verstimmungen nach der Publikation der Programm-Analyse gezeigt haben. Das Radio würde es bei zukünftigen Untersuchungen lieber sehen, wenn entlang ihrer Programmstruktur geforscht wird, um so auch Aussagen über die Leistung einzelner Sendungen zu ermöglichen. Beim Bakom, das die Forschung in Auftrag gibt, versteht man zwar dieses Bedürfnis, aber es gehe bei der Radio-Analyse um eine Aussensicht, die sich eben nur bedingt mit der Binnenoptik des Radios überschneide, gibt Bakom-Forschungschef Jost Aregger zu bedenken. Um genau solche Fragen geht es nun bei Gesprächen zwischen Bakom und Radiodirektion.
Ein Ziel hat die Veröffentlichung der Studienergebnisse bereits erreicht: Über die Programmqualität von Radio DRS wird öffentlich diskutiert. Von einem «Imageschaden», wie ihn Radiodirektor Rechsteiner vermutet, kann indessen nicht die Rede sein. Im Gegenteil: Wer sich der Kritik stellt, dem gebührt – gerade im ansonsten kritikresistenten Medienbetrieb – zuerst einmal Respekt.
18. Februar 2010 von Nick Lüthi

Bakom-Direktor Martin Dumermuth. Bild: Bakom.
Alle sollen zahlen: Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Kommunikation, zu den Folgen eines Systemwechsels bei den Radio- und Fernsehgebühren.
Klartext: Der Bundesrat schlägt anstelle der geräteabhängigen Empfangsgebühr eine allgemeine Medienabgabe vor. Wird dieser radikale Wechsel je kommen?
Martin Dumermuth: Das ist heute schwierig abzuschätzen, denn wir stehen erst ganz am Anfang eines langen Prozesses. Ein allfälliger Systemwechsel bräuchte eine Gesetzesänderung und könnte kaum vor 2015 erfolgen. Mit unserem Bericht haben wir nun einen ersten Schritt gemacht und aufgezeigt, wie man der technologischen Entwicklung gerecht werden könnte.
KT: Weshalb taugt das aktuelle System nicht mehr?
Dumermuth: Die geräteabhängige Gebühr entspricht nicht mehr der technologischen Realität beim Rundfunkempfang. Die Nutzung von Programmen ist nicht mehr an spezielle Geräte gebunden, sondern kann mit jedem Computer erfolgen. Das heutige System ist zu einem Zeitpunkt entstanden, als es nur SRG-Programme gab. Mit der Gebühr bezahlte man für deren Empfang. Heute schauen die Leute mehrheitlich ausländische TV-Programme. Die Konstruktion eines Nutzungsentgelts ist unter diesen Umständen schon lange eine Fiktion.
KT: Die allgemeine Medienabgabe legitimieren Sie mit Service-public-Leistungen von SRG und Privaten, die der Allgemeinheit zugutekommen, also auch jenen, die kein Schweizer Radio und TV konsumieren. Da muss aber klarer definiert werden, was Service public ist.
Dumermuth: Diese Diskussion müssen wir ohnehin verstärkt führen. Denn der Service public ist letztlich der Kern des Systems – des neuen und des alten. Schon heute sind die SRG und die mit Gebühren unterstützten Privatsender verpflichtet, einen Leistungsauftrag zu erfüllen und Rechenschaft darüber abzulegen. In Zukunft müssen diese Anstrengungen noch verstärkt werden. Denn wenn die allgemeine Gebührenpflicht mit dem Service public der Sender legitimiert wird, wächst damit auch ihre Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.
KT: Nun liegt der Ball beim Parlament. Was tun die Räte mit dem Bericht des Bundesrats und seiner Empfehlung für die neue Medienabgabe?
Dumermuth: Das Parlament hat den Bericht verlangt und wird ihn diskutieren. Entscheiden die Räte, das System zu wechseln, können sie entweder den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesrevision vorzubereiten, oder sie werden selber aktiv, beispielsweise mit einer parlamentarischen Initiative.
KT: Der grösste Widerstand gegen eine allgemeine Abgabe kommt vom Gewerbe. Viele Unternehmen müssten neu Gebühren zahlen.
Dumermuth: Heute besteht beim Gewerbe eine hohe Quote an Schwarzsehern und -hörern. Deshalb sieht es danach aus, als ob mit dem neuen System auf einen Schlag ganz viele Firmen neu gebührenpflichtig würden, dabei wären sie es heute schon. Das ist aber nicht das Problem der Unternehmen, sondern der Billag, die hier in der Vergangenheit zu wenig kontrolliert hat. Das Bakom hat nun die Billag beauftragt, verstärkt aktiv zu werden.
KT: Das wird den Unmut des Gewerbes nicht gerade verkleinern.
Dumermuth: Im Hinblick auf einen allfälligen Systemwechsel suchen wir mit dem Gewerbe die Diskussion. Man kann sich tatsächlich fragen, ob im neuen System beispielsweise ein Lädeli bezahlen muss, wenn dessen Besitzer bereits als Privatperson eine Medienabgabe bezahlt hat. In solchen Fällen sollte es möglich sein, die gewerbliche Abgabe zu erlassen.
KT: In der Kritik steht beim heutigen System die Inkassostelle Billag. Mit dem Bericht entsteht der Eindruck, die Billag habe gute Chancen, auch in Zukunft das Geld einzutreiben.
Dumermuth: Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass auch beim künftigen System sehr viel für eine zentrale Inkassostelle spricht. Da aber bei einer flächendeckenden Abgabe die Inkassostelle nur noch das Geld eintreiben und nicht mehr Schwarzhörer und -seher aufspüren muss, werden sich vermutlich mehr Interessenten für die Durchführung dieser Aufgabe finden als bisher. Daher erwarte ich bei der nächsten Ausschreibung einen grösseren Wettbewerb, bei dem die Billag nur eine unter vielen Bewerberinnen sein wird.
KT: Ein Inkasso über die Steuern steht nicht mehr zur Diskussion?
Dumermuth: Unsere Abklärungen bei den Steuerbehörden haben ergeben, dass deren Verwaltungskosten selbst gegenüber dem Aufwand, den die Billag verrechnet, um einiges höher liegen. Aber der Bundesrat hat uns beauftragt, ein Inkasso via Steuern noch einmal vertieft abzuklären.
KT: Mit dem neuen Modell würden die Gebühren pro Haushalt um hundert Franken billiger. Wie kommen Sie auf diesen Betrag?
Dumermuth: Das ist ein theoretischer Maximalbetrag, wenn alle Haushalte und Gewerbebetriebe nach dem neuen System zahlen würden. Wir wollen aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu stark ins Detail gehen, denn das System bedarf der Konkretisierung. Wir zeigen bloss eine mögliche Stossrichtung auf.
21. Januar 2010 von Nick Lüthi
Heute bezahlt in der Schweiz Radio- und Fernsehgebühren, wer über ein Empfangsgerät verfügt. Das soll sich ändern. In einem Bericht zuhanden des Parlaments schlägt der Bundesrat eine allgemeine, geräteunabhängige Gebührenpflicht vor. Wenn alle zahlen, würde auch das kostspielige Aufspüren von Schwarzsehern obsolet und dank dem eingesparten Geld liesse sich der Gebührenbetrag senken. Aus Kreisen der notorischen SRG- und Billag-Gegner erschallte trotz den Aussichten auf tiefere Gebühren empörter Widerspruch: «Selbst wenn Sie auf der Alp oben wohnen, weder einen Fernseher, Laptop noch ein Smartphone haben, müssen Sie bezahlen», lässt sich eine Exponentin der Kampagne «Bye Bye Billag» auf blick.ch zitieren. Fragt sich, wie viele Menschen tatsächlich kommunikativ totalisoliert auf Schweizer Alpen hausen. Ausserdem gibt es durchaus Gründe, die eine geräteunabhängige Gebührenpflicht sinnvoll erscheinen lassen – allerdings unter Voraussetzungen, die heute nur beschränkt erfüllt sind.
Auch wer die Programme von SRG und gebührenunterstützten Privatsendern nicht berücksichtige, profitiere von deren «Leistungen für die Demokratie», schreibt der Bundesrat. Überhaupt habe sich der Charakter der RTV-Gebühren gewandelt «von einem Entgelt der Einzelnen für individuell in Anspruch genommene Leistungen zur Finanzierung einer öffentlichen Aufgabe (..) deren Erfüllung im Interesse der Allgemeinheit ist und auch denjenigen zugute kommt, die keine Radio- und Fernsehprogramme konsumieren.» So plausibel die Begründung für die allgemeine Gebührenpflicht auf den ersten Blick erscheinen mag, so unklar bleiben die beschriebenen «Leistungen für die Demokratie». Der Leistungsauftrag, der die Programme von SRG und Privaten zu einem «Service Public» verpflichtet, ist das eine, die gesendete Realität das andere. Insbesondere bei den privaten Veranstaltern, die mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz verstärkt am Gebührentropf hängen, wäre es doch übertrieben zu behaupten, sie täten sich mit «Leistungen für die Demokratie» hervor.
2. Dezember 2009 von Nick Lüthi
Da hat wohl einer die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Vor einer Woche sah Marc Walder, Chef von Ringier Schweiz, die zu einem Preis von mehreren Millionen Franken gekaufte UKW-Konzession für Radio Energy so gut wie unter Dach und Fach.
Klartext: Wie gross schätzen Sie die Chance ein, dass Sie die Konzession nun tatsächlich erhalten?
Walder: Ich bin zuversichtlich. Ich rechne nicht damit, dass die Mitbewerber rekurrieren werden.
Vorerst liegt Walder richtig mit seiner Einschätzung. Denn bisher hat kein Mitbewerber explizit rechtliche Schritte angekündigt und auch keine solchen ergriffen; doch dafür ist es auch noch zu früh. Was hingegen gestern bekannt wurde: Gegen die Übertragung der Konzession von Giuseppe Scagliones Radio Monte Carlo an Ringier/Energy Zürich formiert sich Widerstand. Zahlreiche Mitbewerber auf dem Privatradiomarkt im Grossraum Zürich (Radio 1, Zürisee, LoRa), wie auch die Behörden von Stadt und Kanton, äussern sich in ihren Stellungnahmen zuhanden des Bakom klar und deutlich: Ein Handel mit Radiokonzessionen lehnen sie ab.
Als nächstes hat nun Ringier die Möglichkeit, sich zu den Stellungnahmen zu äussern. Danach entscheidet das Departement UVEK von Moritz Leuenberger, ob der Konzessionsübertragung stattgegeben wird. Erst dann wird es wirklich spannend. Denn der UVEK-Entscheid ist vor Bundesverwaltungsgericht anfechtbar. Wenn die Energy-Konkurrenten und die Zürcher Behörden ihren Worten Taten folgen lassen, dann darf mit einem oder mehreren Rekursen gegen einen allfällig Neukonzessionierung von Radio Energy gerechnet werden. Genauso wird natürlich Ringier den Rechtsweg beschreiten, sollte man seinem Radio die Sendelizenz verweigern. Wir bleiben also bei unserer Prognose: Über die Energy-Konzession entscheidet auch in dieser Runde das Gericht.
6. November 2009 von Nick Lüthi
Die Belegschaft von Radio Energy feiert, als hätte sie die neue Konzession für einen UKW-Sendeplatz bereits im Sack. Heute Morgen hat der Zürcher Lokalsender und sein Mutterhaus Ringier bekannt gegeben, dass sie sich mit Giuseppe Scaglione einigen konnten, dessen Konzession für das geplante Radio Monte Carlo RMC für einen unbekannten Geldbetrag zu übernehmen. Doch damit ist es nicht getan. Um den UKW-Sendebetrieb auch ab dem 1. Januar 2010 aufrechtzuerhalten, braucht Energy die Zustimmung des zuständigen Departements. Der Segen des UVEK ist weder eine Formalie noch ein Automatismus, wie die Ringier-Medienmitteilung und die bisherige (Jubel)-Berichterstattung den Eindruck erwecken konnten. Und selbst ein positiver Entscheid aus dem Departement Leuenberger braucht nicht zwingend das letzte Wort zu sein. Am Ende entscheidet möglicherweise wiederum das Bundesverwaltungsgericht.
«Da kann noch das eine oder andere rauskommen»
Vorerst geschieht einmal gar nichts. Bis Ende November haben betroffene Kreise Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Konzessionsübertragung zuhanden des Bundesamts für Kommunikation Bakom vernehmen zu lassen. Dass dabei auch kritische Stimmen laut werden, insbesondere aus dem Kreis der Konkurrenzsender, damit darf gerechnet werden.
Diese Stellungnahmen berücksichtigt das zuständige Departement bei seinem Entscheid für oder gegen die Konzessionsübertragung. «Es kann gut sein, dass da das eine oder andere rauskommt, das uns heute noch nicht bekannt ist», sagt Matthias Ramsauer, Bakom-Vizedirektor. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die formellen Bedingungen für den Übergang der UKW-Konzession von Scagliones RMC auf Energy erfüllt seien. Schliesslich hat der Sender zugesichert, die Bedingungen der RMC-Konzession vollumfänglich zu erfüllen. Damit hat das Ringier-Radio die erste wichtige Hürde auf dem Weg zur begehrten UKW-Konzession genommen. Bakom-Vize Ramsauer lässt aber zum heutigen Zeitpunkt offen, wie die Chancen für den Zuschlag der Sendelizenz stehen, und sagt nur soviel: «Mit einem Entscheid ist im Dezember zu rechnen.»
Kommt es zum Déjà-vu?
Wie das UVEK auch immer entscheiden wird, der Zuschlag oder die Verweigerung der Konzession kann vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Bei einem negativen Entscheid wird Energy mit Sicherheit von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, aber auch vonseiten der Konkurrenz ist mit einem Gang vor Gericht zu rechnen, wenn der totgeglaubte Mitbewerber dank dem Konzessionsdeal auf Sendung bleiben wird.
Damit würde am Ende erneut jene Instanz über Sein oder Nichtsein von Radio Energy entscheiden, die bereits einmal den Sender (vorübergehend) ins Unglück gestürzt hatte, als sie ihm die Konzession verweigert hatte.
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