18. Februar 2010 von Nick Lüthi

Leistung gegen Gebühren

Bakom-Direktor Martin Dumermuth. Bild: Bakom.

Alle sollen zahlen: Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Kommunikation, zu den Folgen eines Systemwechsels bei den Radio- und Fernsehgebühren.

Klartext: Der Bundesrat schlägt anstelle­ der geräteabhängigen Empfangsgebühr eine allgemeine Me­dienabgabe vor. Wird dieser radikale Wechsel je kommen?
Martin Dumermuth: Das ist heute schwierig abzuschätzen, denn wir stehen erst ganz am Anfang eines langen Prozesses. Ein allfälliger Systemwechsel bräuchte eine Gesetzesänderung und könnte kaum vor 2015 erfolgen. Mit unserem Bericht haben wir nun einen ersten Schritt gemacht und aufgezeigt, wie man der technologischen Entwicklung gerecht werden könnte.

KT: Weshalb taugt das aktuelle System nicht mehr?
Dumermuth: Die geräteabhängige Gebühr entspricht nicht mehr der technologischen Realität beim Rundfunkempfang. Die Nutzung von Programmen ist nicht mehr an spezielle Geräte gebunden, sondern kann mit jedem Computer erfolgen. Das heutige System ist zu einem Zeitpunkt entstanden, als es nur SRG-Programme gab. Mit der Gebühr bezahlte man für deren Empfang. Heute schauen die Leute mehrheitlich ausländische TV-Programme. Die Konstruktion eines Nutzungsentgelts ist unter diesen Umständen schon lange eine Fiktion.

KT: Die allgemeine Medienabgabe legitimieren Sie mit Service-public-Leistungen von SRG und Privaten, die der Allgemeinheit zugutekommen, also auch jenen, die kein Schweizer Radio und TV konsumieren. Da muss aber klarer definiert werden, was Service public ist.
Dumermuth: Diese Diskussion müssen wir ohnehin verstärkt führen. Denn der Service public ist letztlich der Kern des Systems – des neuen und des alten. Schon heute sind die SRG und die mit Gebühren unterstützten Privatsender verpflichtet, einen Leistungsauftrag zu erfüllen und Rechenschaft darüber abzulegen. In Zukunft müssen diese Anstrengungen noch verstärkt werden. Denn wenn die allgemeine Gebührenpflicht mit dem Service public der Sender legitimiert wird, wächst damit auch ihre Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.

KT: Nun liegt der Ball beim Parlament. Was tun die Räte mit dem Bericht des Bundesrats und seiner Empfehlung für die neue Medienabgabe?
Dumermuth: Das Parlament hat den Bericht verlangt und wird ihn diskutieren. Entscheiden die Räte, das System zu wechseln, können sie entweder den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesrevision vorzubereiten, oder sie werden selber aktiv, beispielsweise mit einer parlamentarischen Initiative.

KT: Der grösste Widerstand gegen­ eine allgemeine Abgabe kommt vom Gewerbe. Viele Unternehmen müssten neu Gebühren zahlen.
Dumermuth: Heute besteht beim Gewerbe eine hohe Quote an Schwarzsehern und -hörern. Deshalb sieht es danach aus, als ob mit dem neuen System auf einen Schlag ganz viele Firmen neu gebührenpflichtig würden, dabei wären sie es heute schon. Das ist aber nicht das Problem der Unternehmen, sondern der Billag, die hier in der Vergangenheit zu wenig kontrolliert hat. Das Bakom hat nun die Billag beauftragt, verstärkt aktiv zu werden.

KT: Das wird den Unmut des Gewerbes nicht gerade verkleinern.
Dumermuth: Im Hinblick auf einen allfälligen Systemwechsel suchen wir mit dem Gewerbe die Diskussion. Man kann sich tatsächlich fragen, ob im neuen System beispielsweise ein Lädeli bezahlen muss, wenn dessen Besitzer bereits als Privatperson eine Medienabgabe bezahlt hat. In solchen Fällen sollte es möglich sein, die gewerbliche Abgabe zu erlassen.

KT: In der Kritik steht beim heutigen System die Inkassostelle Billag. Mit dem Bericht entsteht der Eindruck, die Billag habe gute Chancen, auch in Zukunft das Geld einzutreiben.
Dumermuth: Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass auch beim künftigen System sehr viel für eine zentrale Inkassostelle spricht. Da aber bei einer flächendeckenden Abgabe die Inkassostelle nur noch das Geld eintreiben und nicht mehr Schwarzhörer und -seher aufspüren muss, werden sich vermutlich mehr Interessenten für die Durchführung dieser Aufgabe finden als bisher. Daher erwarte ich bei der nächsten Ausschreibung einen grösseren Wettbewerb, bei dem die Billag nur eine unter vielen Bewerberinnen sein wird.

KT: Ein Inkasso über die Steuern steht nicht mehr zur Diskussion?
Dumermuth: Unsere Abklärungen bei den Steuerbehörden haben ergeben, dass deren Verwaltungskosten selbst gegenüber dem Aufwand, den die Billag verrechnet, um einiges höher liegen. Aber der Bundesrat hat uns beauftragt, ein Inkasso via Steuern noch einmal vertieft abzuklären.

KT: Mit dem neuen Modell würden die Gebühren pro Haushalt um hundert Franken billiger. Wie kommen Sie auf diesen Betrag?
Dumermuth: Das ist ein theoretischer Maximalbetrag, wenn alle Haushalte und Gewerbebetriebe nach dem neuen System zahlen würden. Wir wollen aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu stark ins Detail gehen, denn das System bedarf der Konkretisierung. Wir zeigen bloss eine mögliche Stossrichtung auf.

21. Januar 2010 von Nick Lüthi

RTV-Gebühren: weshalb alle zahlen sollen

Heute bezahlt in der Schweiz Radio- und Fernsehgebühren, wer über ein Empfangsgerät verfügt. Das soll sich ändern. In einem Bericht zuhanden des Parlaments schlägt der Bundesrat eine allgemeine, geräteunabhängige Gebührenpflicht vor. Wenn alle zahlen, würde auch das kostspielige Aufspüren von Schwarzsehern obsolet und dank dem eingesparten Geld liesse sich der Gebührenbetrag senken. Aus Kreisen der notorischen SRG- und Billag-Gegner erschallte trotz den Aussichten auf tiefere Gebühren empörter Widerspruch: «Selbst wenn Sie auf der Alp oben wohnen, weder einen Fernseher, Laptop noch ein Smartphone haben, müssen Sie bezahlen», lässt sich eine Exponentin der Kampagne «Bye Bye Billag» auf blick.ch zitieren. Fragt sich, wie viele Menschen tatsächlich kommunikativ totalisoliert auf Schweizer Alpen hausen. Ausserdem gibt es durchaus Gründe, die eine geräteunabhängige Gebührenpflicht sinnvoll erscheinen lassen – allerdings unter Voraussetzungen, die heute nur beschränkt erfüllt sind.

Auch wer die Programme von SRG und gebührenunterstützten Privatsendern nicht berücksichtige, profitiere von deren «Leistungen für die Demokratie», schreibt der Bundesrat. Überhaupt habe sich der Charakter der RTV-Gebühren gewandelt  «von einem Entgelt der Einzelnen für individuell in Anspruch genommene Leistungen zur Finanzierung einer öffentlichen Aufgabe (..) deren Erfüllung im Interesse der Allgemeinheit ist und auch denjenigen zugute kommt, die keine Radio- und Fernsehprogramme konsumieren.»  So plausibel die Begründung für die allgemeine Gebührenpflicht auf den ersten Blick erscheinen mag, so unklar bleiben die beschriebenen «Leistungen für die Demokratie». Der Leistungsauftrag, der die Programme von SRG und Privaten zu einem «Service Public» verpflichtet, ist das eine, die gesendete Realität das andere. Insbesondere bei den privaten Veranstaltern, die mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz verstärkt am Gebührentropf hängen, wäre es doch übertrieben zu behaupten, sie täten sich mit «Leistungen für die Demokratie» hervor.

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Ausgabe: 4 | 2010 Die Themen:
  • Heller, der Heftlimacher
  • Service Zukunft mit SR DRS
  • Bilderstreit, nächste Runde