Gesetz gegen das Versagen
Ein Lehrstück in Verlegerlogik: Weil wir es nicht gepackt haben mit dem Internet, soll uns nun der Staat helfen. So argumentiert heute in der NZZ der Schaffhauser Norbert Neininger. Ein Leistungsschutzrecht müsse deshalb her, fordert der Kleinverleger. Das Wiederveröffentlichen von Auszügen aus Zeitungsartikeln im Internet würde damit entschädigungspflichtig. Neininger zielt an erster Linie auf Google, das für seinen Nachrichtenaggregator Google News Titel und Leads von Artikeln zusammenträgt und thematisch gruppiert bereitstellt. Dafür soll der Internetriese nun bezahlen, finden Verleger in Deutschland und der Schweiz. Das Zauberwort heisst: Leistungsschutzrecht.
Während es in Deutschland dieses verwandte Schutzrecht bis in den Koalitionsvertrag geschafft hat, hält der Bundesrat von einer solchen Extrawurst für Verlger nicht viel: «Ein Leistungsschutzrecht würde (.) einzig eine zusätzliche Schicht von Rechten schaffen, ohne dass dafür ein Bedürfnis ausgewiesen ist», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Kurt Fluri (FDP, SO).
Neben der «zusätzlichen Schicht von Rechten» würde vor allem ein bürokratisches Monster geschaffen. Man stelle sich vor, welchen Aufwand es bedeutete, das Internet nach Auszügen aus Presseartikeln abzuklopfen, dann abzuklären, ob diese nun entschädigungspflichtig oder durch das Zitierrecht geschützt sind und schliesslich ein Inkasso zu betreiben, damit die Verleger zu ihrem ersehnten Geld kommen.
So weit darf es nicht kommen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb Zeitungsverlage ein solches Privileg geniessen sollten. Wem Google nicht passt (und wer es sich leisten kann, auf den Traffic zu verzichten, den einem die Suchmaschine beschert), kann im Handumdrehen dafür sorgen, dass seine Inhalte von Google nicht mehr erfasst und in den Index aufgenommen werden. Eine rechtliche Sonderstellung der Verlage zu schaffen wäre auch deshalb unsinnig, weil es zahlreiche andere Akteure gibt, die für sich genau so ein Leistungsschutzrecht beanspruchen könnten, um dann ihrerseits bei den Verlagen eine Entschädigung einzutreiben. Etwa Autoren, Online-Publizisten, Blogger, bei denen Zeitungen bisweilen munter abschreiben. Womit sich die Schlange in den Schwanz beisst und das Ganze ad absurdum geführt wäre.
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